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  1. Begleitete Elternschaft für Menschen mit einer geistigen Behinderung

Begleitete Elternschaft für Menschen mit einer geistigen Behinderung im CJD Sangerhausen

Das entsäulte Projekt erfüllt integrativ die Hilfebedarfe nach SGB XII (für die Eltern) und nach SGB VIII (für die Kinder) und stellt die Gewährung des Kindeswohls im Sinne des § 8a SGB VIII sicher. Zentrales Ziel der Arbeit in den vorgehaltenen Wohn- und Betreuungsangeboten ist die Kompetenzerweiterung der Eltern sowie die Stärkung der elterlichen Eigenverantwortung. Diese sollen vorrangig durch spezielle, familien- und zielorientierte Hilfsangebote abgedeckt werden. Für ihre Kinder stellt das Projekt sicher, dass sie einerseits in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können und andererseits so gefördert werden, dass die geistige Behinderung der Eltern ihre Entwicklung nicht beeinträchtigt. 9 Familien mit 9 Kindern (1,5 bis 7 Jahre) leben jeweils in 2-3 Zimmer-Wohnungen auf dem Gelände des CJD Sangerhausen, eine davon auch in der Stadt Sangerhausen. Durch die Begleitende Elternschaft wird Menschen mit einem geistigen Handicap oft ein Lebenswunsch erfüllt: eine eigene Familie mit Kindern zu haben. Damit wird in einem Bereich elementarer Menschenrechte Inklusion verwirklicht.

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