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Reha-Ausbildung Tischlerin/Tischler - Stuttgart

Tischlerinnen und Tischler stellen Schränke, Sitzmöbel, Tische, Fenster und Türen, aber auch Innenausbauten sowie Messe- und Ladeneinrichtungen meist in Einzelanfertigung her. Zunächst beraten sie ihre Kunden über Einrichtungslösungen, u.U. nehmen sie dabei Skizzen oder den Computer zu Hilfe. Nach der Auftragserteilung be- und verarbeiten sie Holz und Holzwerkstoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher, auch computergesteuerter Techniken. Einzeln angefertigte Teile verschrauben oder verleimen sie zu fertigen Holzprodukten.

Details im Überblick

Angebotsart
Zielgruppe
Rechtsgrundlage(n)
Kostenübernahme -
Ambulantes Angebot Ja
Verbund

Standort

CJD Stuttgart Wiener Straße 260 70469 Stuttgart

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Ihre Ansprechpersonen

Maria Silvano

Wiener Straße 260 70469 Stuttgart

Beschreibung

Die Ausbildung im Überblick

Tischler/Tischlerin ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk. Tischler/Tischlerinnen finden Beschäftigung bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder Holzkonstruktionsteilen im Tischlerhandwerk, z.B. in Bautischlereien.

Große Teile der Regelausbildung finden in unseren Ausbildungsbereichen in einem geschützten Rahmen statt. Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der Handwerkskammer abgelegt. 

Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung 

  • Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung 
  • Psychologische Begleitung 
  • Individueller Stütz- und Förderunterricht 

Die Unterbringung kann bei diagnostizierter ASS (Autismus-Spektrum-Störung) in der Jugendhilfewohngruppe des CJD erfolgen. 

Was ermöglicht die Reha-Ausbildung? 

Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung. 

Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen? 

Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung. 

Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung? 

Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.

Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.

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