Reha-Ausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin im Gastgewerbe - Stuttgart
Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker im Gastgewerbe sind in der Gastronomie im Servicebereich Restaurant, Küche und Gästeräume tätig. Die Ausbildung eröffnet den Auszubildenden nach ihrem Berufsabschluss ein breites Spektrum von Tätigkeiten im Hotel- und Gastgewerbe. Theorie und Praxis werden im betriebseigenen Ausbildungsrestaurant vermittelt.
Details im Überblick
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| Ambulantes Angebot |
Ambulantes Angebot
Ja
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| Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Wiener Straße 260 70469 Stuttgart
Beschreibung
Die Ausbildung im Überblick
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Gastronomie. Im Unterschied dazu stehen praktische Tätigkeiten stärker im Vordergrund.
Fachpraktiker/Fachpraktikerinnen im Gastgewerbe finden Beschäftigung in
- Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Restaurants
- Kantinen
- Cateringbetrieben
- sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern
Große Teile der Ausbildung finden in unseren Ausbildungsbereichen in einem geschützten Rahmen statt. Dabei vermitteln wir Theorie und Praxis in unserem betriebseigenen Ausbildungsrestaurant mit Hotelzimmer.
Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet.
Die Beschulung erfolgt in einer Sonderberufsschule. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Psychologische Begleitung
- Individueller Stütz- und Förderunterricht
Die Unterbringung kann bei diagnostizierter ASS (Autismus-Spektrum-Störung) in der Jugendhilfewohngruppe des CJD erfolgen.
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.
Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.