Kinderwohngruppe SGB VIII §34 CJD Bremervörde
In der Kinderwohngruppe SGB VIII §34 des CJD Bremervörde, werden Kinder im Alter von 6 - 12 Jahren aufgenommen, die aufgrund ihrer familiären Situation nicht in ihrem bisherigen Lebensumfeld verbleiben können. Die Unterbringung erfolgt durch das zuständige Jugendamt. Das Ziel der Wohngruppe ist eine Ermöglichung der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie. Die Gruppe umfasst 7 Plätze.
Details im Überblick
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Beschreibung
Die Kinderwohngruppe bietet Kindern einen Platz, Raum und Zeit, um individuell zu reifen. Notwendige Entwicklungsschritte sowie der Ausgleich von Defiziten werden von den pädagogisch Mitarbeitenden engmaschig begleitet. Klare Abläufe und Strukturen bilden eine wichtige Grundlage, um den Kindern Halt und Orientierung zu verleihen. Das Betreuungskonzept basiert auf der engen Verknüpfung von:
- sozialpädagogischer Betreuung im Einzel- und Gruppensetting
- aktiver Einbeziehung und Mitgestaltung der jungen Menschen
- Vermittlung von Sicherheit durch eine stabile und verlässliche Struktur
- Erhalt des sozialen Systems und Einbindung des familiären Umfelds
- Förderung der Individualität und Alltagskompetenz
- Begleitung und Unterstützung von Interventionsprozessen
- Befähigung zur selbstständigen Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben