Jugendmigrationsdienst (JMD) Bad Lobenstein
Unser Jugendmigrationsdienst (JMD) unterstützt junge Menschen bis 27 Jahren bei ihrer schulischen, beruflichen und sozialen Integration in Deutschland.
Dabei werden sie von unseren sozialpädagogischen Fachkräften beraten und begleitet.
Unser Beratungsangebot erfolgt vertraulich und ist kostenlos. Die Mitarbeitenden des JMD unterliegen der Schweigepflicht.
Details im Überblick
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Ihre Ansprechpersonen
Beschreibung
Die Angebote der Jugendmigrationsdienste (JMD) im CJD haben die Verbesserung der Integrationschancen, Förderung der Chancengleichheit sowie Förderung der Partizipation von jungen Zugewanderten zum Ziel.
Unsere Beratungsangebote sind darauf ausgerichtet, die Handlungsmöglichkeiten junger Menschen mit Migrationshintergrund zu erkennen, zu erweitern und zu fördern. Durch die Zusammenarbeit in lokalen Netzwerken lassen sich Bedarfslagen von jungen Zugewanderten besser erfassen und ermöglichen somit eine verbesserte Angebotsstruktur und Beratung.
Unsere Leistungen im Überblick
- Beratung und Unterstützung: Wir bieten individuelle Beratung zu Themen wie Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Erziehungsgeld, Elterngeld, Grundsicherung und Sozialhilfe.
- Bildung und Qualifikation: Wir helfen bei der Beantragung von Ausbildungsförderung und vermitteln in Integrationssprachkurse.
- Berufliche Integration: Wir unterstützen bei der Suche nach Praktikumsplätzen, Arbeitsgelegenheiten und beruflichen Qualifikationen.
- Kompetenzfeststellung: Wir organisieren die Prüfung der Vergleichbarkeit mitgebrachter Zeugnisse und Abschlüsse in Kooperation mit Netzwerkpartnern.
Unsere Arbeit basiert auf gesetzlichen Regelungen und wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie das Bundesministerium des Innern (BMI) vollständig refinanziert. Wir arbeiten eng mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusammen und sind konfessionell sowie parteipolitisch neutral.
Der Schutz der Daten hat höchste Priorität. Unsere Mitarbeitenden unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Ein notwendiger Datenaustausch erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.