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Reha-Ausbildung Fachpraktikerin/Fachpraktiker für Holzverarbeitung - Altensteig

Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker für Holzverarbeitung stellen Produkte aus Holz, Holzwerkstoffen und Kunststoffen her. Sie fertigen oder furnieren Möbel, montieren Messe- und Ladeneinrichtungen sowie Wand- und Deckenverkleidungen. Sie haben Fertigkeiten und Kenntnisse über Holzwerkstoffe und deren entsprechende Verarbeitung. Die Verarbeitung erfolgt mit dem Einsatz moderner Maschinen.

Details im Überblick

Angebotsart
Zielgruppe
Rechtsgrundlage(n)
Kostenübernahme
Verbund

Standort

CJD Altensteig Meisenweg 1 72213 Altensteig

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Ihre Ansprechpersonen

Petja Eckloff

Meisenweg 1 72213 Altensteig

Beschreibung

Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Holzverarbeitung ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf. 

Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen für Holzverarbeitung finden Beschäftigung in Tischlereien, Säge- und Hobelwerken sowie bei Möbelherstellern und Messebauern.

Große Teile der Regelausbildung finden in unseren Ausbildungsbereichen in einem geschützten Rahmen statt. Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der Handwerkskammer abgelegt. 

Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung

  • Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
  • Psychologische Begleitung
  • Individueller Stütz- und Förderunterricht

Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?

Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.

Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?

Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.

Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?

Die Reha-Ausbildung im CJD Altensteig erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.

Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.

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