Einstiegsqualifizierung Pflegehilfe - Qualifizierung Paragraph 89 SGB XI
Sie arbeiten als ungelernte oder angelernte Kraft in der ambulanten Krankenpflege oder möchten in diesem Bereich einsteigen?
Nicht alle Aufgaben in der Pflege müssen von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Grundpflegerische Tätigkeiten können auch von sogenannten Pflegehelfer*innen ausgeführt werden. Die Pflegedienste können die Leistungen aber nur dann abrechnen, wenn Pflegehelfer*innen eine entsprechende Qualifizierung nachweisen können.
In unserem speziellen Qualifizierungsangebot vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Details im Überblick
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Kostenübernahme | |
Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Beschreibung
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifizierung
- Sie haben Interesse an der Arbeit mit pflege- und hilfebedürftigen Menschen
- Sie arbeiten bereits in der Pflege oder möchten in diesem Bereich einsteigen
- Sie haben gute Deutschkenntnisse
Inhalte - Leistungskomplexe 1-9, §89 SGB XI (theoretischer Teil)
- Unterstützung bei Morgen- und Abendtoilette sowie Vollbad
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Lagern/Betten
- Mobilisation
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
- Prophylaxen
- Pflege bei bestimmten Krankheitsbildern
- Verhalten bei pflegerischen Notfallsituationen
- Abschlussprüfung mit Zertifikat
Dauer
54 Unterrichtseinheiten (40 Stunden) in Voll- oder Teilzeit
- in Vollzeit 7 Unterrichtstage mit 8 Unterrichtseinheiten pro Tag
- in Teilzeit 14 Unterrichtstage mit 4 Unterrichtseinheiten pro Tag
- Berufsbegleitend 7 Wochen mit einem Unterrichtstag (8 Unterrichtseinheiten) pro Woche
Termine auf Anfrage, Inhouse-Seminare möglich
Termine
- 05.02.2024 - 17.07.2024
- 26.06.2024 - 01.12.2024
Teilzeit, 28 UE wöchentlich, hybride Durchführung
Infotermine Dienstags, 14:00 Uhr, Haus 3, EG
Wir bitten um telefonische Anmeldung.