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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Reha (BvB-Reha) - Berlin

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Reha (BvB-Reha) im CJD richtet sich an junge Menschen bis 25 Jahre, deren Berufswahl und berufliche Teilhabe durch gesundheitliche Einschränkungen und/oder eine bestehende oder drohende Behinderung erschwert ist.

Details im Überblick

Angebotsart
Zielgruppe
Rechtsgrundlage(n)
Kostenübernahme
Ambulantes Angebot Ja
Verbund

Standort

CJD Berlin-Brandenburg Sickingenstraße 20-28 10553 Berlin

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Ihre Ansprechpersonen

Rebecca Lehmann Fachbereichsleitung Berufliche Bildung - Gesundheit und Reha - Arbeit und Beschäftigung

Sickingenstraße 20-28 10553 Berlin

Beschreibung

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) bieten jungen Menschen Orientierungshilfen bei der Berufswahl und sind die Vorbereitung für eine Ausbildung. Mit der Kompetenzanalyse Profil AC im CJD entdecken die Teilnehmenden ihre eigenen Stärken und Neigungen.

Je nach Interesse können sie Ausbildungsberufe aller Berufsfelder in CJD-eigenen Werkstätten oder betrieblichen Praktika ausprobieren. Teilnehmende lernen betriebliche Arbeitsbedingungen kennen und erwerben berufliche Grundfertigkeiten. Regelmäßige Reflektionen und Unterstützungsangebote durch die Bildungsbegleiter ermöglichen eine gute Entscheidungsfindung für die jungen Menschen.

An zwei Tagen in der Woche werden die Teilnehmenden zu berufsrelevanten und lebenspraktischen Themen unterrichtet. Bei Bedarf erhalten sie zusätzlichen Stütz- und Förderunterricht. Zudem werden die jungen Menschen gezielt in Sozial- und Methodenkompetenz gefördert. Über die gesamte Zeit stehen den Teilnehmenden ein heilpädagogischer Dienst, Psychologen und ein ärztlicher Dienst sowie ihr Bildungsbegleiter und ihr Sozialpädagoge als persönlicher Ansprechpartner zur Seite.

BvB richtet sich an junge Menschen bis 25 Jahre, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt, aber noch keine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben. Die BvB startet in der Regel zu Beginn des Ausbildungsjahres im August oder an ausgewählten Starttagen während des Schuljahres und kann bis zu 18 Monaten dauern. Die Maßnahme dauert bis zu 12 Monate. Die Zuweisung erfolgt durch die Agentur für Arbeit.

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