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Ambulante Hilfen zur Erziehung Sulzbach-Rosenberg

Details im Überblick

Angebotsart
Zielgruppe
Rechtsgrundlage(n)
Kostenübernahme
Ambulantes Angebot
Ambulantes Angebot
Ja
Verbund
Ort

CJD Sulzbach-Rosenberg Hauptstraße 40 92237 Sulzbach-Rosenberg

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Ihre Ansprechpersonen

Anna Weißmann

Hauptstraße 40 92237 Sulzbach-Rosenberg

Beschreibung

Ambulante Hilfen zur Erziehung werden rechtlich als Leistungen nach § 27 Abs. 2 SGB VIII gewährt. 

Die existenzielle Grundlage unserer pädagogischen Arbeiten ist eine konstruktive und von Verständnis geprägte Beziehungsarbeit. Nur durch den Aufbau einer belastbaren und von Vertrauen geprägten Beziehung ist eine mitunter kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen möglich.
Je nach Schwerpunkt und Notwendigkeit finden Einzeltermine sowohl mit den Kindern/ Jugendlichen, als auch mit den Eltern statt, um Grundlagen für gemeinsame Termine mit Kindern/Jugendlichen und deren Eltern zu erarbeiten.
In Einzel- und Gruppenaktionen arbeiten wir an der Stärkung von Selbstwirksamkeit, Selbstbewusstsein und sozialen Kompetenzen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Wir sehen unsere Arbeit als einen wichtigen Baustein für die Persönlichkeitsbildung, Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsentfaltung durch Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Wir erarbeiten individuelle und passgenaue Angebote, um Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen die Möglichkeit zu geben, sich als verantwortungsvolle, rücksichtsvolle und partizipative Mitbürger in unserer Demokratie einzubringen. Als weltoffenes Bildungs- und Sozialunternehmen legen wir großen Wert auf die Vermittlung von Werten und Normen, Ambiguitätstoleranz und einer Akzeptanz von Diversität. 

Unsere Unterstützungsangebote in der Übersicht

SGB VIII - § 16 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie in Form unseres Angebots „Ressourcenexplorer“

Ressourcenexplorer ist ein sekundärpräventives Angebot, welches Familien in der Bewältigung der aktuellen Lebenslage und Erziehungssituation unterstützt. Kommt der erste Kontakt mit dem Jugendamt aufgrund einer Meldung aus dem sozialen Umfeld bzgl. etwaiger Missstände in der aktuellen familiären Situation zustande, herrscht oftmals eine große Unsicherheit, aus der meist eine Abwehrhaltung der Familie gegenüber Angeboten des sozialen Umfelds und des Jugendamtes resultieren. Diese Spirale zu unterbrechen benötigt den zeitintensiven Aufbau einer Beziehung. Dies stellt die Mitarbeiter*innen im ASD oftmals vor große Herausforderungen, da vor allem Zeit ein rares Gut darstellt. 

Hier setzt Ressourcenexplorer an: Erfahrene Mitarbeitenden aus den ambulanten Hilfen zur Erziehung übernehmen in dieser maximal 16-wöchigen Unterstützungsform das Clearing und die Erarbeitung der Nutzbarmachung der vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen der Familien und jungen Menschen.

SGB VIII - § 16 – Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie in Form unseres Angebots „MINIAMI - Migrationssensibles, niedrigschwelliges Angebot für Familien mit Migrationshintergrund“

Ein präventives migrationssensibles Angebot soll den Familien in prekären Lebenslagen Unterstützung bieten.
Genau hier setzt MINI AMI - migrationssensibles, niedrigschwelliges Angebot für Familien mit Migrationshintergrund an. Familien mit Migrations- oder Fluchterfahrung sollen an sozialstaatliche Systeme herangeführt werden. Des Weiteren die schulische, berufliche und gesellschaftliche Partizipation gefördert, sowie die Erziehungskompetenz unterstützt werden.
Qualifiziertes Fachpersonal unterstützt den individuellen Integrationsprozess von Familien im Rahmen von regelmäßigen, persönlichen Treffen. Durch das Schaffen einer vertrauensvollen Atmosphäre entsteht die Möglichkeit vorhandene Stressoren zu thematisieren, Resilienzfaktoren zu entwickeln und den Familien Raum zu geben, ihre eigene Lebenswirklichkeit zu schildern. Dadurch können gemeinsam Lösungsstrategien erwachsen.
Durch diese frühzeitig einsetzende, intensive, zeitlich begrenzte Maßnahme soll das Risiko gesenkt werden, weitere zeit- und kostenintensivere Angebote der Jugendhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Miniami erfolgt sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting. Durch niedrigschwellige Gruppenangebote zu Themen, die häufig zu Missverständnissen und kulturbedingten Herausforderungen führen, werden Familien in ihrer Partizipation und gesellschaftlichen Selbstbeteiligungskompetenzen gestärkt.

SGB VIII - § 18 Absatz 3 – Begleiteter Umgang

Durch die Begleitung der stattfindenden Umgänge mit einem Elternteil steht der Schutz und die Wahrung der Rechte des Kindes im Vordergrund. Durch die Schaffung beziehungsförderlicher Rahmenbedingungen wird die sozio-emotionale Entwicklung und die Bindung zu den Kindeseltern gestärkt.

SGB VIII - §30 – Erziehungsbeistand

Auf dem Weg zum Erwachsen werden gibt es viele Herausforderungen zu bewältigen. Manche Kinder und Jugendliche benötigen bei ihrem Weg professionelle und pädagogisch fundierte Unterstützung, um in ihrer Lebenswelt die nötigen Ressourcen zum Aufbau von Resilienzen zu erkennen und zu nutzen.

SGB VIII - §31 – Sozialpädagogische Familienhilfe

Familien sind stets Teil einer Vielzahl an institutionellen und sozialen Systemen. Sei es die Kinderkrippe, die Kindertagesstätte, die Schule oder Freizeitangebote. Neben diesen externen Faktoren können die jeweils familieninternen Variablen das individuelle System einer Familie vor kleine und große Herausforderungen stellen.
Überforderung im Leben, im Alltag und/ oder der prodemokratischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen kann jeden betreffen. Umso wichtiger ist es für uns, Familien in ihren Lebenswelten zu begegnen und transparent sowie gemeinschaftlich an einer positiven Veränderung der Rahmenbedingungen zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zu arbeiten.

SGB VIII - §35a - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

Wir leben in turbulenten Zeiten. Kinder und Jugendliche sind mit einer Vielzahl an rasanten Entwicklungen konfrontiert. Dies macht eine Zunahme an psychischen und seelischen Erkrankungen von ebendiesen verständlich.
Seelische Behinderungen sind unserer Gesellschaft nach wie vor schwer begreiflich zu machen, da die Einschränkungen in den wenigstens Fällen visuell zu erkennen sind. Eine Tabuisierung der Thematik wirkt sich ebenfalls negativ auf eine konstruktive Aufarbeitung und eine mögliche Verbesserung der Situation der Betroffenen aus.
Unser Ziel ist es Kindern und Jugendlichen, allen Widrigkeiten zum Trotz, eine selbstbestimmte und menschenwürdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

SGB VIII - §41 – Hilfe für junge Volljährige

Auf dem Weg zum Erwachsen werden gibt es viele Herausforderungen zu bewältigen. Diese Herausforderungen enden nicht mit der Volljährigkeit. Es kommen viel eher noch weitere Herausforderungen hinzu. Manche junge Menschen benötigen bei ihrem Weg professionelle und pädagogisch fundierte Unterstützung, um in ihrer Lebenswelt die nötigen Ressourcen zum Aufbau von Resilienzen zu erkennen und zu nutzen.

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