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Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Raum Neustadt

Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien und junge Erwachsene durch intensive Betreuung und Begleitung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie bzw. der jungen Erwachsenen.

Auch in der Begleitung von Familien mit psychisch erkrankten Kindern oder Elternteilen haben wir umfangreiche Erfahrung. und bieten bedarfsgerechte Unterstützung.

Details im Überblick

Angebotsart
Zielgruppe
Rechtsgrundlage(n)
Kostenübernahme
Verbund
Ort

CJD Neustadt Sauterstraße 4/6 67433 Neustadt an der Weinstraße

Route planen

Ihre Ansprechpersonen

Jutta Rieger

Beschreibung

Krisensituationen mit professioneller Hilfe meistern

Viele Familien geraten in eine Krise, die Ursachen können vielfältig sein.

Die Familienhilfe des CJD unterstützt betroffene Familien und begleitet sie auf ihrem Weg aus der Krise.

Die Unterstützung durch eine Familienhelferin oder einen Familienhelfer

Eine Fachkraft steht Ihnen als fester Ansprechpartner zur Seite und vereinbart regelmäßige Termine mit Ihnen. Gemeinsam erarbeiten Sie neue Ziele für Ihre Familie und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Sie lernen, Ihre (wieder)entdeckten Fähigkeiten einzusetzen, um Ihre Ziele, die Ziele Ihrer Familie zu erreichen.
Ihre Familienhelferin oder Ihr Familienhelfer begleitet Sie über einen Zeitraum von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren.

Wie sieht die Unterstützung konkret aus?

Die Unterstützungsangebote sind vielfältig und werden entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse ausgewählt.

  • Einzel- und Familiengespräche
  • Unterstützung bei Fragen der Erziehung
  • Beratung bei der Organisation des Alltags und/oder des Haushaltes
  • Hilfe bei Konfliktbewältigung
  • Begleitung zu Ämtern und Behörden
  • Gespräche mit Kindergarten, Schule, Hort, Frühförderzentrum, etc.
  • Unterstützung bei der Schuldenregulierung
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Hilfe bei Bewerbungen
  • Betreutes Wohnen für junge Erwachsene
  • Weitere individuelle Maßnahmen

Wie bekommen Sie diese Unterstützung?

Um diese Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben mindestens ein minderjähriges Kind oder sind zwischen 18 und 21 Jahren alt und leben alleine
  • Sie wollen etwas in Ihrer Familie oder Ihrem Leben verändern
  • Sie sind bereit, regelmäßig mit Ihrem Familienhelfer zusammenzuarbeiten
  • Das zuständige Jugendamt stimmt der Unterstützung zu

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem zuständigen Jugendamt auf und schildern Sie dort dem für
Sie zuständigen Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin Ihre Situation. Nach einer
umfassenden Beratung wird gemeinsam mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und sinnvolle
Unterstützung für Sie und Ihre Familie festgelegt.

Adressen der zuständigen Jugendämter

Neustadt:
Stadtverwaltung Neustadt/Weinstraße
Familie, Jugend und Soziales
Soziale Dienste
Konrad-Adenauer-Straße 43
67433 Neustadt an der Weinstraße
Tel.: 06321 855-0

Bad Dürkheim:
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Kreisjugend- und Sozialamt
Phillip-Fauth-Straße 11
67089 Bad Dürkheim
Tel.: 06322 961-0

Ihr zuständiger Sachbearbeiter oder Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Jugendamt
vermittelt den Kontakt zur Familienhilfe und vereinbart einen Termin, bei dem Sie Ihren
zukünftigen Familienhelfer bzw. Ihre Familienhelferin kennen lernen.

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