Ambulante Hilfen Nienburg
Die ambulanten sozialpädagogischen Hilfen des CJD Nienburg richten sich an Kinder, Jugendliche und deren Familien, die aufgrund ihrer Problemlagen eine entsprechende begleitende und beratende Hilfe durch sozialpädagogische Fachkräfte benötigen.
Ziele der ambulanten Hilfen sind u.a.: Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung, Stärkung der Erziehungskompetenz der betreffenden Erziehungsberechtigten, Entwicklung tragfähiger familiärer Beziehungen und die Unterstützung und Stabilisierung des Familiensystems.
Die ambulanten Hilfen beinhalten Hilfen nach § 27 ff. SGB VIII.
Details im Überblick
| Angebotsart | |
| Zielgruppe | |
| Ambulantes Angebot |
Ambulantes Angebot
Ja
|
| Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Beschreibung
Da die ambulanten Hilfen durch das örtlich zuständige Jugendamt bewilligt und finanziert werden, müssen die Sorgeberechtigten die jeweilige Maßnahme dort beantragen. Im Zuge der Antragstellung erstellt das Jugendamt dann gemeinsam mit den Eltern und den beteiligten Fachkräften den sog. Hilfeplan. Im Hilfeplan wird Art, Umfang und Dauer der Hilfeform festgelegt.
Unsere Angebote
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die "sozialpädagogische Familienhilfe" unterstützt und betreut Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Sie erfordert die Mitarbeit der Familie.
Ziel der ist es, die Familien dahingehend zu unterstützen und zu begleiten, dass sie ihre Ressourcen wiederentdecken, neu erschließen und erweitern und somit zu einer selbständigeren Lebensführung kommen:
Zielgruppe sind Familien/Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen, deren Selbsthilfepotenzial aufgrund außer- und innerfamiliärer Faktoren zumindest in Teilbereichen belastet ist und die einen Bedarf an Hilfe zur Erziehung haben.
Die Hilfe findet in der Regel im Haushalt der Familie statt – als aufsuchende Hilfeform.
Die Arbeit findet mit dem gesamten System Familie unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes statt.
Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, Arbeitsaufträge und der daraus resultierende durchschnittliche wöchentliche Betreuungsumfang sowie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme vereinbart.
Der Arbeitsansatz der ambulanten Hilfen des Jugenddorf Nienburg ist system-, ressourcen- und lösungsorientiert d.h. unsere Methoden basieren auf den Grundlagen:
- an den Fähigkeiten anknüpfen
- Motivation der Familie anstatt Aktion des Helfersystems
- mit der Familie Handlungsfähigkeiten erweitern
Grundlage für die Arbeit mit den Familien ist der systemische Ansatz. Neue Lösungswege werden gemeinsam entdeckt. Die Ressourcenorientierung, die Offenheit und Wertschätzung der Familien ermöglicht es Stärken zu entdecken und zu stabilisieren und so Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Methoden können sein:
- Beratung
- Video Training
- Konflikt/Kriseninterventionen
- Familienkonferenzen
- Einüben von Struktur und lebenspraktischen Fähigkeiten
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot der ambulanten Hilfen des Bereichs Kinder- und Jugendhilfe des CJD Nienburg. Der Auftrag der Erziehungsbeistandschaft besteht in der Bearbeitung und nach Möglichkeit Klärung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung (der Sozialisationsfähigkeit) der Familien. Dabei wird die Aufrechterhaltung des gewohnten und vertrauten Lebenskreises von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien angestrebt. Die Beratung zielt auf eine längerfristige lebensweltorientierte Problemlösung und hat aufsuchenden Charakter. Betreuungsverlauf und Dauer der Erziehungsbeistandschaft richten sich individuell nach den Bedürfnissen der Familienmitglieder.
Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien, die aufgrund von verschiedenen Konfliktsituationen (z.B. schulisch, familiär, emotional oder im sozialen Umfeld angesiedelt) Unterstützung benötigen.
Schwerpunkte der Erziehungsbeistandschaften sind der Aufbau und die Förderung von Beziehungsfähigkeit, die Stärkung des Selbstwertes beim Kind/Jugendlichen, die Stärkung der Erziehungskompetenz der Erziehungsverantwortlichen, die Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen und die Klärung und Unterstützung bei Entscheidungsprozessen hinsichtlich alternativer erzieherischer Hilfen.
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Beziehungsgestaltung. Durch Ressourcenorientierung, die Offenheit und Wertschätzung der Kinder, Jugendlichen und deren Familien werden diese ermutigt Stärken zu entdecken und zu stabilisieren.
Durch handlungs- und erlebnispädagogisch orientierte Freizeitgestaltung werden die Kinder und Jugendlichen ermutigt ihre Freizeit aktiv zu gestalten.
Begleiteter Umgang
"Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."(§1684.Abs.1BGB)
Mit der Trennung der Eltern entsteht für Familien häufig eine sehr schwierige Situation. In dieser Zeit stehen die Kinder mitten im Konfliktfeld. Sie können ihre Bedürfnisse und Rechte meist nur unzureichend geltend machen. Oft sind die Konflikte zwischen den Eltern so gravierend, dass eine unbelastete Beziehung zum Kind nicht möglich ist. Häufig kommt es zum Kontaktabbruch zu wichtigen Bezugspersonen des Kindes.
Aus diesem Grund wurde mit dem Kindschaftsrecht von 1998 das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen durchgesetzt. Begleiteter Umgang ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, nicht sorgeberechtigte Eltern, Geschwister, Groß-, Stief- und ehemalige Pflegeeltern, um tragfähige Regelungen zum Wohle des Kindes zu erarbeiten.
Ziel des Begleitenden Umgangs
Ziel ist, das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen in einer geschützten Atmosphäre durchzusetzen. Neben der Begleitung der Kontakte finden Beratungsgespräche statt, die Wege in eine entspanntere Umgangsregelung ebnen sollen.
Formen des Begleiteten Umgangs
- Betreute Umgangsanbahnung, wenn über einen längeren Zeitraum kein Kontakt zum Kind bestand
- Betreute Übergabe, wenn es zu ständigen Streitigkeiten bei der Übergabe des Kindes kommt
- Kontrollierter Umgang, wenn befürchtet wird, dass der Umgang dem Kind schaden könnte (z.B. Gefahr der Kindesentführung oder Verdachts des sexuellen Missbrauchs)
- Betreuter Umgang, wenn die Gefahr besteht, dass das seelische und körperliche Wohl des Kindes beeinträchtigt wird bspw. bei vermuteter Einschränkung der pädagogischen Eignung des Kontaktsuchenden (psychische Erkrankung, Sucht)