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Schachfiguren aus Holz in schwarz und hell stehen sich auf einem Spielfeld gegenüber.

Schritt für Schritt zum Testament

  1. Schritt für Schritt zum Testament

So behalten Sie den Überblick und regeln Ihren Nachlass

Ein Testament zu verfassen, bedeutet Fürsorge – für Ihre Angehörigen, aber auch für das, was Ihnen im Leben wichtig war und ist. Mit diesen einfachen Schritten schaffen Sie Klarheit und ermöglichen Gutes – über Ihr Leben hinaus.

 

Ihr Fahrplan zum Testament

  • 1.
    Bilanz ziehen und Wünsche klären
    Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen.
    Notieren Sie, was Sie vererben möchten – und an wen.
  • 2.
    Testamentsform wählen
    Entscheiden Sie sich für eine Testamentsform: eigenhändiges Testament? notarielles Testament? Berliner Testament?
  • 3.
    Gemeinnützigkeit einbeziehen
    Überlegen Sie sich, ob Sie das CJD testamentarisch bedenken und somit Gutes über Ihr Leben hinaus wirken lassen möchten.
  • 4.
    Aufbewahrungsort bestimmen
    Bewahren Sie Ihr Testament sicher! – am besten beim Amtsgericht.
  • 5.
    Testamentsvollstrecker bestimmen
    Bestimmen Sie eventuell eine Person als Testamentsvollstreckerin oder Testamentsvollstrecker, die sich um die Durchsetzung Ihres letzten Willens kümmern wird.
  • 6.
    Regelmäßig prüfen
    Hat sich Ihre Lebenssituation verändert? Sie können Ihr Testament jederzeit anpassen oder widerrufen.
  • 7.
    Beraten lassen
    Bei rechtlichen oder persönlichen Fragen: Sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt oder gerne auch mit uns im CJD.
Abbildung des Ratgebers für Testament und Erbschaft in aufgeklappter und zugeklappter Variante auf weißem Hintergrund

 

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Unsere Beratungsangebote für Sie

Persönliche Beratung

Sie möchten sich in einem vertraulichen Gespräch informieren? Gerne nehme ich mir Zeit für Sie - am Telefon oder bei einem persönlichen Treffen. Ich freue mich sehr, Sie kennenzulernen.

Juristische Beratung

Auf Wunsch vermittle ich Ihnen den Kontakt zu einer erfahrenen Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für Erbschaftsrecht. Wenn Sie das CJD in Ihrem Testament bedenken möchten, ist die unabhängige juristische Erstberatung für Sie kostenlos.

Katarzyna Rychlewicz-Saad
Bereichsleitung Philanthropie