- 31582 Nienburg (Weser) (~0 km)
- Vollzeit (39 Std./Woche)
Die CJD Christophorusschule ist eine staatlich anerkannte Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung. Zu uns kommen Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen im Bereich ihres Verhaltens. Unterrichtet wird nach den curricularen Vorgaben für Stundentafeln der Grund-Hauptschule, sowie der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen.
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| Verbund |
Christophorusschule Zeisigweg 2 31582 Nienburg
Der Heilige Christophorus ist Namensgeber und Vorbildfigur für unsere CJD Christophorusschulen. In seiner Geschichte vereinigen sich die wichtigen Grundhaltungen, die uns bei unserer Aufgabe, Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu begleiten, leiten und tragen.
o Systemische Beratung
o Heilpädagogik
o Traumapädagogik
o Anti-Gewalt-Training
o Autismus-Spektrum-Störungen
o Musik
o Dyskalkulie/LRS
o Mediation
o …..
Wir kooperieren eng mit anderen Schulen, Beratungsstellen, Jugendämtern, Einrichtungen der Jugendhilfe, Polizei, Psychologen und Therapeuten und anderen außerschulischen Trägern.
Seit der Gründung unserer Schule sind wir Mitglied im Arbeitskreis der niedersächsischen Förderschulen ES AKSE und seit 2012 in der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen e.V.
Für weitere Informationen: www.freie-schulen.de
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Arbeit sehen wir im Bereich der Ressourcenorientierung. Hierbei schauen wir vordergründig auf die individuelle Lernentwicklung.
Um den besonderen Bedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, nutzen wir die Möglichkeiten der Binnendifferenzierung und der reduzierten Unterrichtszeit.
Nach Beschluss der Klassenkonferenz kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.
Folgende Abschlüsse können gemäß der zurzeit geltenden Erlasse an unserer Schule erreicht werden:
Inklusion / Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
Wir sind eine inklusive Schule und nehmen grundsätzlich alle Kinder auf.
Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird von dem zuständigen "Regionalen Landesamt für Schule und Bildung" auf der Grundlage eines Fördergutachtens des Lehrers der zuständigen Schule und einer Förderschullehrkraft festgestellt. Dies kann von der Schule sowie auf Antrag der Eltern veranlasst werden.
(Verordnung zum Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vom 22. Januar 2013/Ergänzende Bestimmungen zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung vom 01.02.2013).
Bei uns sind alle Kinder willkommen, besonders diejenigen, die durch ihr ungewöhnliches Verhalten auffallen. Jedes Kind hat einen guten Grund für sein Verhalten und verfügt über Ressourcen, die es zu erkennen und zu fördern gilt. Wir nehmen Kinder und Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störungen auf, traumatisierte Kinder, Kinder mit AD(H)S, Kinder mit diagnostizierten oder auch unspezifischen psychischen Störungen sowie Schulverweigerer.
Typische Erscheinungsformen im Schulalltag:
Wir arbeiten mit den Stärken unserer Kinder, achten ihre Rechte und geben ihnen einen sicheren Ort, um ihre Fähigkeiten zu entfalten.
Unsere Schülerinnen und Schüler benötigen Halt gebende und verlässliche Beziehungen.
Schulen in freier Trägerschaft ergänzen im Rahmen des Artikels 7, Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes das öffentliche Schulwesen in Deutschland.
Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Schulen und staatlich genehmigten Schulen in freier Trägerschaft ist zu fördern (NSchG § 25, Absatz 1, Satz 1) sowie Absatz 2 und 3, Satz 1 gelten entsprechend. Die CJD Christophorusschule ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule gem. §§ 139 – 153 NSchG.