Christophorusschule Nienburg
Die CJD Christophorusschule ist eine staatlich anerkannte Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung. Zu uns kommen Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen im Bereich ihres Verhaltens. Unterrichtet wird nach den curricularen Vorgaben für Stundentafeln der Grund-Hauptschule, sowie der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen.
Details im Überblick
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Ihre Ansprechpersonen
Zeisigweg 2 31582 Nienburg
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Unsere Wege
Der Heilige Christophorus ist Namensgeber und Vorbildfigur für unsere CJD Christophorusschulen. In seiner Geschichte vereinigen sich die wichtigen Grundhaltungen, die uns bei unserer Aufgabe, Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu begleiten, leiten und tragen.
Beschreibung
- Individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen
- Soziales Lernen, handlungs- und erlebnisorientierte Projekte, Fahrten und Feste
- kleine Lerngruppen, Betreuung durch Lehrkräfte zusammen mit pädagogischen Fachkräften
- Klare Regeln und Konsequenzen
- Enge Zusammenarbeit mit Eltern und Betreuenden, Jugendamt, Beratungsstellen, Trägern der Jugendhilfe, Polizei
- Gewaltpräventionskonzept
- Erlebnispädagogik
- Schulschwimmunterricht
Unsere Grundsätze dazu heißen:
- Wir sind Suchende und geben Orientierung.
- Wir sehen in den Fehlern Chancen.
- Wir schätzen Vielfalt.
- Wir lehren und lernen Annahme.
- Wir entwickeln eine Kultur der Hilfe.
- Wir übernehmen Verantwortung.
Accordion
Aufgaben und Ziele
- Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit hohem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung und nachrangig im Bereich Lernen.
- Unterricht nach curricularen Vorgaben der Grund- und Hauptschulen und der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen des Landes Niedersachsen.
- Regelmäßige Protokollierung, Fortschreibung und Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und der individuellen Lernentwicklung.
- Hinführung zu einem angemessenen Sozial-, Lern- und Leistungsverhalten der Schülerinnen und Schüler als Voraussetzung für die Rückschulung in andere Schulen (Prinzip: „Durchgangsschule“).
- Pädagogische Beratung/ Begutachtung in anderen Schulen/ Elternarbeit.
Besonderes Profil
- Wir lernen in kleinen Klassen mit höchstens 12 Schülern.
- Unsere Klassen sind i. d. R. mit einer Lehrkraft und einem/einer päd. MitarbeiterIn besetzt.
- Differenzierung und Individualisierung des Unterrichts.
- Wir fördern die Partizipation von Schülern und Eltern am Schulleben.
- Begleitung und Unterstützung der Kinder bei der Rückschulung.
- Klare Schulregeln bieten den Schülern Sicherheit und Halt.
- Schülerinnen und Schüler in Krisen werden unterstützt von der/dem KrisenmanagerIn.
- Uns steht ein interner psychologischer Dienst durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zur Verfügung.
- Zu unseren übergreifenden sportlichen Angeboten gehören Ringen und Fußball als Schulsport. Hier werden regelmäßig externe Wettkämpfe ausgetragen.
- Wir beteiligen uns seit dem Schuljahr 2012/13 am Schulentwicklungsprojekt „Musikalische Grundschule Niedersachsen“.
- Wir bieten Anti-Gewalt-Training der Stufen 1-3 für unsere Schülerinnen und Schüler an.
- Im Bereich der tiergestützte Pädagogik erfahren die Kinder beim Voltigieren Spaß an Bewegung im Umgang mit Tieren.
- Zwei ausgebildete Lerntherapeutinnen unterstützen die Kinder bei Legasthenie und Dyskalkulie.
- Berufsorientierung durch Betriebspraktika, Berufspraktische Tage an der BBS, Projekte im Unterricht, Kooperation mit der Agentur für Arbeit und der Schülerfirma.
- Durch gemeinschaftsfördernde Aktivitäten wie Tagesausflüge, Klassenfahrten, übergreifende Projektwochen und Schulfeste vor den Ferien fördern wir ein soziales Miteinander.
- Elternarbeit ist uns sehr wichtig.
- Austausch mit einer polnischen Schule in Ostroda, SOSW Ostròda, 14-100 Ostròda, ul. Grunwaldzka 13, Polen.
- Regelmäßige Teilnahme am trinationalen Theaterprojekt mit Schülern aus Polen und Frankreich.
- Schülerinnen und Schüler mit Autismus Spektrum-Störungen (ASS) finden bei uns einen geschützten Rahmen mit individueller und ressourcenorientierter Unterstützung.
- Seit 2012 befinden wir uns zusammen mit der Jugendhilfeeinrichtung des CJD Nienburg in einem bundesweiten kooperativen Prozess mit der Universitätsklinik Ulm im Bereich der Traumapädagogik, unterstützt von der Aktion Mensch.
- Im Rahmen der zukunftsorientierten Schulentwicklung legen wir besonderen Wert auf qualifizierte und zertifizierte Ausbildung/Fortbildung der MitarbeiterInnen.
Schwerpunkte setzen wir hier in folgenden Ausbildungsfeldern:
o Systemische Beratung
o Heilpädagogik
o Traumapädagogik
o Anti-Gewalt-Training
o Autismus-Spektrum-Störungen
o Musik
o Dyskalkulie/LRS
o Mediation
o …..
- Gemeinsam treffen wir uns regelmäßig im Rahmen der schulinternen Lehrerfortbildung zu Themen der qualitativen Schulentwicklung.
- In regelmäßigen Supervisionssitzungen reflektieren wir uns und unser pädagogisches Handeln.
Kooperation
Wir kooperieren eng mit anderen Schulen, Beratungsstellen, Jugendämtern, Einrichtungen der Jugendhilfe, Polizei, Psychologen und Therapeuten und anderen außerschulischen Trägern.
Seit der Gründung unserer Schule sind wir Mitglied im Arbeitskreis der niedersächsischen Förderschulen ES AKSE und seit 2012 in der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen e.V.
Für weitere Informationen: www.freie-schulen.de
Leistungsbewertung und Abschlüsse
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Arbeit sehen wir im Bereich der Ressourcenorientierung. Hierbei schauen wir vordergründig auf die individuelle Lernentwicklung.
Um den besonderen Bedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, nutzen wir die Möglichkeiten der Binnendifferenzierung und der reduzierten Unterrichtszeit.
Nach Beschluss der Klassenkonferenz kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.
Folgende Abschlüsse können gemäß der zurzeit geltenden Erlasse an unserer Schule erreicht werden:
- Abschluss der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen nach dem 9. Schuljahrgang.
- Hauptschulabschluss nach dem Schuljahrgang 10 für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen.
- Hauptschulabschluss nach dem 9. Schuljahrgang.
Aufnahmebedingungen
Inklusion / Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
Wir sind eine inklusive Schule und nehmen grundsätzlich alle Kinder auf.
Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird von dem zuständigen "Regionalen Landesamt für Schule und Bildung" auf der Grundlage eines Fördergutachtens des Lehrers der zuständigen Schule und einer Förderschullehrkraft festgestellt. Dies kann von der Schule sowie auf Antrag der Eltern veranlasst werden.
(Verordnung zum Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vom 22. Januar 2013/Ergänzende Bestimmungen zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung vom 01.02.2013).
Unsere Schülerinnen und Schüler
Bei uns sind alle Kinder willkommen, besonders diejenigen, die durch ihr ungewöhnliches Verhalten auffallen. Jedes Kind hat einen guten Grund für sein Verhalten und verfügt über Ressourcen, die es zu erkennen und zu fördern gilt. Wir nehmen Kinder und Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störungen auf, traumatisierte Kinder, Kinder mit AD(H)S, Kinder mit diagnostizierten oder auch unspezifischen psychischen Störungen sowie Schulverweigerer.
Typische Erscheinungsformen im Schulalltag:
- Geringe Arbeitsmotivation
- Konzentrationsprobleme
- Fehlende Sorgfalt im Arbeitsverhalten
- Unterrichtsstörungen
- Nichtbeachtung von Regeln und Bedürfnissen anderer
- Gewaltbereitschaft gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern sowie gegenüber Erwachsenen und Gegenständen
- Verbale Gewaltbereitschaft, Wutausbrüche, mangelnde Impulskontrolle
Wir arbeiten mit den Stärken unserer Kinder, achten ihre Rechte und geben ihnen einen sicheren Ort, um ihre Fähigkeiten zu entfalten.
Unsere Schülerinnen und Schüler benötigen Halt gebende und verlässliche Beziehungen.
Rechtsgrundlage
Schulen in freier Trägerschaft ergänzen im Rahmen des Artikels 7, Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes das öffentliche Schulwesen in Deutschland.
Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Schulen und staatlich genehmigten Schulen in freier Trägerschaft ist zu fördern (NSchG § 25, Absatz 1, Satz 1) sowie Absatz 2 und 3, Satz 1 gelten entsprechend. Die CJD Christophorusschule ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule gem. §§ 139 – 153 NSchG.