Ausbildung Servicefahrer / Servicefahrerin
Das Berufsbildungswerk des CJD Dortmund hat den gesellschaftlichen Auftrag, junge Menschen mit Behinderungen beruflich und sozial, dauerhaft zu rehabilitieren.
Sie erlangen durch das Zusammenwirken der unterschiedlichen Fachabteilungen berufliche Handlungsfähigkeit und werden in den 1. Arbeitsmarkt eingegliedert. Damit werden sie zur unabhängigen Lebensführung und Teilhabe in der Gesellschaft befähigt.
Details im Überblick
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| Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Am Oespeler Dorney 41-65 44149 Dortmund
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Beschreibung
Servicefahrer/-innen arbeiten in Unternehmen, die Serviceleistungen bei Kunden erbringen wie Warten oder Pflegen von Geräten, Ergänzen von Warenbeständen, Austauschen von Produkten oder Verkaufen von Waren und in diesem Zusammenhang Waren ausliefern und abholen. Sie sind insbesondere in den Bereichen Textilmietservice, Berufsbekleidungsservice, Hygienedienstleistung, Lebensmittelversorgung, Technikservice, Automatenbetrieb sowie Kurier-, Express- und Postdienstleistung tätig.
Servicefahrer/-innen...
- erbringen vor Ort produktbezogene Serviceleistungen,
- informieren und beraten Kunden, bieten Waren und Dienstleistungen an,
- stellen die Waren für Auslieferungen nach Aufträgen zusammen, liefern Waren aus und holen Waren ab, stellen Schäden fest und leiten Maßnahmen ein,
- nehmen Kundenwünsche, Beschwerden und Reklamationen entgegen und führen Gespräche situationsgerecht,
- führen Fahrten auf öffentlichen Straßen sicher, wirtschaftlich und umweltschonend durch,
- planen ihre Touren nach verkehrsgeografischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie zeitlichen Vorgaben,
- stellen die Funktionsfähigkeit von Fahrzeug und Arbeitsmitteln sicher,
- beladen ihr Fahrzeug nach Anfahrfolge und Warenbeschaffenheit, prüfen die mitzuführenden Papiere und sichern die Ladung,
- nehmen Zahlungen an, bereiten Touren nach und rechnen ab,
- berücksichtigen rechtliche Rahmenbedingungen,
- nutzen Informations- und Kommunikationssysteme.
Die Ausbildung zum Beruf des Servicefahrers beinhaltet den Erwerb dieser Fahrerlaubnis.
Zugangsvoraussetzungen
Anmeldung über die Reha-Berufsberatung der Agentur für Arbeit
Rechtsgrundlage: §4 BBiG
Dauer/Laufzeit: 24 Monate
Kosten: getragen