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Ausbildung Verkäufer / Verkäuferin - Dortmund

Das Berufsbildungswerk des CJD Dortmund hat den gesellschaftlichen Auftrag, junge Menschen mit Behinderungen beruflich und sozial, dauerhaft zu rehabilitieren.
Sie erlangen durch das Zusammenwirken der unterschiedlichen Fachabteilungen berufliche Handlungsfähigkeit und werden in den 1. Arbeitsmarkt eingegliedert. Damit werden sie zur unabhängigen Lebensführung und Teilhabe in der Gesellschaft befähigt.

Details im Überblick

Angebotsart
Zielgruppe
Rechtsgrundlage(n) -
Kostenübernahme
Verbund

Standort

Berufsbildungswerk Dortmund Am Oespeler Dorney 41-65 44149 Dortmund

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Ihre Ansprechpersonen

Mechtild Ronge Fachbereichsleitung

Am Oespeler Dorney 41-65 44149 Dortmund

Heike Rottke Sekretariat BBW Dortmund

Am Oespeler Dorney 41-65 44149 Dortmund

Christian Funke

Am Oespeler Dorney 41-65 44149 Dortmund

Jürgen Schulz

Am Oespeler Dorney 41-65 44149 Dortmund

Beschreibung

Verkäufer/-innen sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen der Verkauf sowie die vor- und nachbereitenden Arbeiten in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben. Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Warenannahme und -lagerung, Service an der Kasse, Verkaufsförderung, Bestandspflege und Inventur.

Verkäufer/-innen...

  • verkaufen Waren und Dienstleistungen,
  • informieren und beraten Kunden und bieten Service an,
  • setzen Warenkenntnisse ein,
  • platzieren und präsentieren Waren im Verkaufsraum,
  • wirken bei Maßnahmen der Verkaufsförderung mit,
  • kontrollieren und pflegen Warenbestände,
  • bedienen die Kasse und rechnen die Kasse ab,
  • wirken bei der Warenannahme und -kontrolle mit,
  • zeichnen Waren aus und lagern sie,
  • nutzen warenwirtschaftliche Kennziffern,
  • arbeiten team-, kunden- und prozessorientiert und setzen dabei ihre Service- und Dienstleistungskompetenz ein,
  • wenden Informations- und Kommunikationstechniken an.

Zugangsvoraussetzungen

Anmeldung über die Reha-Berufsberatung der Agentur für Arbeit

Rechtsgrundlage: § 4 BBiG

Dauer/Laufzeit: 24 Monate 

Kosten: getragen

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