Schulbegleitung
- Zugangsvoraussetzungen
- Antrag der Sorgeberechtigten beim Jugendamt
- Rechtsgrundlage
- SGB VIII § 35a
- Zielgruppe
- Kinder und Jugenliche
- Dauer/Laufzeit
- individuell
- Kosten
- getragen
Schulbegleitung
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung führen wir im Auftrag des Jugendamtes Schulbegleitungen nach SGB VIII § 35a durch.
Die Schulbegleitung wird für Kinder und Jugendliche angeboten, die entweder auf Grund von sozialen Verhaltensauffälligkeiten nicht regulär beschulbar sind und einer besonderen Schulform bedürfen, oder für Regelschüler, die einer intensiven individuellen Unterstützung und Integration bedürfen. Dadurch soll den betroffenen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am schulischen Leben ermöglicht werden. Der Schulbegleiter fördert die Teilnahme des Schülers am Unterricht und besorgt im Bedarfsfall auch den Transport zur jeweiligen Schule.
Mit der Maßnahme der Schulbegleitung kann so auch für Schüler, die aufgrund ihrer Problematik aus dem Regelschulrahmen herausfallen würden, ein regulärer Schulbesuch ermöglicht werden. Der eins-zu-eins Betreuungsschlüssel gewährleistet, dass der Schüler bei auftretenden Problemen eine konstante Bezugsperson an seiner Seite hat, die ihn dabei unterstützt, die im Schulalltag auftretenden Herausforderungen zu meistern