Inobhutnahme-Clearing-Gruppe "Haus 19"
- Zugangsvoraussetzungen
- Bewilligung des Jugendamtes (Zielgruppe 14-U18J)
- Rechtsgrundlage
- SGB VIII § 34; 41; 42; 42a
- Zielgruppe
- Jugendliche, die in Obhut genommen werden müssen; unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Dauer/Laufzeit
- ca. 3-6 Monate
- Kosten
- getragen
Um den Hilfebedarf ganzheitlich abdecken zu können, gibt es im stationären Jugendhilfebereich des CJD Moers ab sofort eine Inobhutnahme-Clearinggruppe.
Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation und der damit einhergehenden unterschiedlichen Problemlagen möchte das CJD Moers gewährleisten, die sofortige Unterbringung nach §42 SGB VIII sowie die physische und psychische Konstitution des Jugendlichen abklären zu können, um dementsprechend adäquat Hilfe anzubieten.
Dieses Angebot richtet sich jedoch nicht nur an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Vielmehr sollte auch den „herkömmlichen“ Jugendhilfeteilnehmern die Chance der Inobhutnahme sowie der „physischen und psychischen Abklärung“ geboten werden.
Durch die exklusive Zusammenarbeit mit einem psychologischen Institut als offizieller Kooperationspartner garantieren wir das Abdecken sämtlicher Teilbereiche, die ein Clearing umfasst. Des Weiteren kann die Hilfe umgehend eingeleitet werden, ohne dass es zu langen Wartezeiten kommt (max. 2 Wochen).