Unethische und kriminelle Handlungen wie Korruption, Betrug oder Veruntreuung sowie sexualisierte Gewalt und Gefährdung des Kindeswohls haben bei uns keinen Platz. Durch sie kann den uns anvertrauten Menschen, unseren Mitarbeitenden und dem CJD insgesamt ein erheblicher Schaden zugefügt werden. Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, unserer Unternehmensrichtlinien und unserer ethischen Grundsätze sind für uns eine unverzichtbare Basis.
Zum Schutz und zur Wahrung unsere Grundsätze haben wir daher eine Meldestelle eingerichtet, über die Meldungen zu Rechts- und Regelverstöße gegeben werden können. Die Meldestelle wird durch eine externe Ombudsperson wahrgenommen.
Falls es berechtigte Anzeichen dafür gibt, dass ein Rechts- oder Regelverstoß vorliegt, ermutigen wir Sie, sich an die Ombudsperson zu wenden, die Ihnen beratend und unterstützend zur Verfügung steht. Ihre Meldungen können helfen, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken. Dann können wir handeln, möglichst bevor ein Schaden entsteht, oder können Abhilfe bei bereits eingetretenem Schaden schaffen.
Wir versichern, dass Meldungen ernstgenommen und vertraulich bearbeitet werden. Informationen werden durch die Ombudsperson nur nach entsprechender Zustimmung an uns weitergegeben. Auf Wunsch ist auch eine anonyme Meldung möglich.
Unser Meldesystem darf nicht zur Denunzierung, Verleumdung oder Beschimpfung von Personen sowie für falsche Anschuldigungen verwendet werden.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Ihre Meldung an die Ombudsperson
Hier geben Sie Meldungen ab, wenn Sie von rechts- oder regelwidrigen Handlungen Kenntnis haben, die im Zusammenhang mit unserer Arbeit stehen.
Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt "Welche Meldungen können gegeben werden?"
Eine Beschwerde schreiben
Für sonstige Beschwerden steht Ihnen unsere Beschwerdestelle zur Verfügung.
Das Wichtigste im Überblick.
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Die Ombudsperson
Grundsätzlich stehen alle Ansprechpartner und Führungskräfte des CJD für die Entgegennahme von Meldungen zur Verfügung. Sie sind vor Ort nahe an der Angelegenheit, wissen diese einzuordnen und können schnell Abhilfe schaffen.
Möchten Sie sich, gleich aus welchen Gründen, mit Ihrem Anliegen nicht an die Vorgenannten wenden, steht Ihnen für Meldungen die Ombudsperson zur Verfügung. Bei der Ombudsperson handelt es sich um eine neutrale Stelle außerhalb des CJD, die kontroll- und weisungsfrei handelt. Sie unterstützt und berät meldende Personen und leitet nach deren Zustimmung Meldungen an uns weiter. Aktuell ist Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz sowie Bundesministerin für Wirtschaft und Energie a.D., Ombudsperson des CJD.
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Wer kann Meldungen geben?
An die Ombudsperson können sich alle Personen wenden, die von rechts- oder regelwidrigen Handlungen Kenntnis haben, die im Zusammenhang mit unserer Arbeit stehen.
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Welche Meldungen können gegeben werden?
Alle Meldungen zu Verstößen gegen gesetzliche und wichtige CJD-interne Regeln sind für uns hilfreich. Jede Information darüber, dass Führungskräfte, Mitarbeitende oder uns nahestehende Personen sowie Kooperationspartner sich im Zusammenhang mit unsere Arbeit unrechtmäßig oder unethisch verhalten ist uns wichtig. Darunter fallen auch Hinweise auf:
- Korruption und Bestechung
- Veruntreuung, Betrug, Unterschlagung
- Interessenkonflikte
- sexuelles Fehlverhalten und sexuelle Ausbeutung
- Diskriminierung oder Belästigung
- Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
- Verstöße gegen Menschenrechte
- Umweltschädigungen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können
oder ähnlich gravierende Sachverhalte. Von Bedeutung sind Informationen über tatsächliches oder wahrscheinlich bevorstehendes Fehlverhalten und Versuche der Vertuschung.
Die Ombudsperson setzt sich mit allen Meldungen ernsthaft auseinander. Sie ist aber kein „Kummerkasten“ und dient nur der Meldung ernster Verstöße gegen geltendes Recht, interne Vorgaben oder gegen unsere zentralen Unternehmensgrundsätze. Für Auseinandersetzungen zwischen Kollegen und Vorgesetzten, bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oder Konflikten mit Kooperationspartnern stehen andere Wege zur Verfügung.
Für sonstige Beschwerden steht Ihnen unsere Beschwerdestelle (beschwerde-zentrale@cjd.de) zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass unser Meldesystem nicht zur Denunzierung, Verleumdung oder Beschimpfung von Personen sowie für falsche Anschuldigungen verwendet werden darf.
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Wie stellen Sie ihre Anonymität sicher?
- Erstellen Sie den Bericht, wenn möglich, nicht von einem Computer Ihres Arbeitgebers aus.
- Verwenden Sie keinen PC, der ans Firmennetzwerk/Intranet der Firma angeschlossen ist. Rufen Sie das Meldesystem durch direktes Eingeben der URL-Adresse in den Browser und nicht über das Klicken eines Links auf.
- Schreiben Sie keine persönlichen Daten in den Bericht.
- Erstellen Sie den Bericht, wenn möglich, nicht von einem Computer Ihres Arbeitgebers aus.
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Das Meldeverfahren
Die Abgabe von Meldungen erfolgt unkompliziert und unbürokratisch gegenüber der Ombudsperson über ein Kontaktformular. Zeitnah nach Eingang Ihrer Meldung spätestens aber nach sieben Tagen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Beschreiben Sie die von Ihnen gemachten Beobachtungen so genau wie möglich. Das erspart Zeit und weitere Nachfragen. Benennen Sie mögliche Zeugen und übermitteln Sie vorhandene Materialien, die Ihren Hinweis unterstützen (Fotos, Unterlagen, etc.).
Die Ombudsperson prüft die eingegangene Meldung gewissenhaft und meldet sich bei weiterem Informationsbedarf bei Ihnen.
Hat die Ombudsperson keinen weiteren Informationsbedarf und haben Sie eine entsprechende Einverständniserklärung erteilt, leitet die Ombudsperson die Meldung an uns weiter, damit wir die Möglichkeit haben, weitere Folgemaßnahmen zu ergreifen und Abhilfe zu schaffen.
Drei Monate nach der Bestätigung des Erhalts der Meldung erhalten Sie von der Ombudsperson Informationen über den Fortgang der Angelegenheit und über Maßnahmen, die wir ergriffen haben.
Die Ombudsperson ist während des gesamten Verfahrens Ihr Ansprechpartner.
In jedem Fall werden alle Ihre Angaben vertraulich behandelt. Am nachvollziehbarsten und am effektivsten zu bearbeiten sind schriftliche Meldungen, mit ausführlicher Schilderung, Nennung Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten. So ist die Chance am größten, einem Missstand schnell zu begegnen. Wir ermutigen Sie daher, diesen offenen Weg zu gehen. Wollen Sie gleichwohl anonym bleiben, ist das kein Hindernis. Wenn Sie der Ombudsperson Ihren Wunsch nach Schutz Ihrer Identität bei Ihrer Meldung mitteilen, werden die vertraulich erlangten Informationen nur in anonymisierter Form weitergegeben.
Um Ihre Anonymität sicherzustellen, müssen Sie folgendes tun:
- Erstellen Sie den Bericht, wenn möglich, nicht von einem Computer Ihres Arbeitgebers aus.
- Verwenden Sie keinen PC, der ans Firmennetzwerk/Intranet der Firma angeschlossen ist. Rufen Sie das Meldesystem durch direktes Eingeben der URL-Adresse in den Browser und nicht über das Klicken eines Links auf.
- Schreiben Sie keine persönlichen Daten in den Bericht.
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Vertraulichkeit & Schutz Rechte Betroffener
Meldungen werden ausschließlich dazu genutzt, um Missstände aufzudecken und Schäden abzuwenden. Während des gesamten Verfahrens werden alle Informationen unter dem größtmöglichen Schutz der Vertraulichkeit, Schutz der Identität und Rechte von Betroffen bearbeitet. Der Datenschutz wird während des gesamten Bearbeitungsvorgangs streng berücksichtigt. Wir stellen im Rahmen unserer Möglichkeiten sicher, dass es keinerlei negative Auswirkungen für hinweisgebende Personen gibt, solange es sich um berechtigte Hinweise handelt.
Meldung über das Telefon abgeben
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Die Ombudsperson nimmt Meldungen auch über eine Mobilfunknummer mit Anrufbeantworter an.
Telefonnummer 0151/40734873