Hinweisgeber-Stelle und Ombuds-Person
Hinweisgeber-Stelle und Ombuds-Person
Das CJD soll ein sicherer Ort für alle Menschen sein.
Wir lehnen Gewalt und kriminelle Handlungen ab.
Das sind zum Beispiel:
- Betrug
- Bestechung
- Sexuelle Gewalt
- Gefährdung von Kindern
Wir halten uns an alle Gesetze.
Und wir haben eigene Regeln.
Alle Menschen im CJD sollen sich an die Regeln halten.
Da gilt auch für Partner von dem CJD.
Wir müssen wissen,
wenn jemand gegen die Gesetze und Regeln verstößt.
Nur dann können wir etwas ändern.
Bitte geben Sie uns einen Hinweis,
wenn sich eine Person falsch verhält.
Am besten nutzen Sie das Formular weiter unten auf der Seite.
Wir nehmen alle Hinweise ernst.
Und wir behandeln alle Hinweise vertraulich.
Ihre Ansprech-Partnerin
Sie ist die Ombuds-Person im CJD.
Das bedeutet so viel wie: Vertrauens-Person.
Wichtige Informationen für Ihren Hinweis
Wer ist die Ombuds-Person im CJD?
Wenn Sie einen Hinweis geben wollen,
dann können Sie mit jeder Ansprech-Person im CJD sprechen.
Das ist zum Beispiel die Team-Leitung an Ihrem Arbeitsplatz.
Diese Personen kennen die Situation am besten.
Und sie können schnell helfen.
Vielleicht möchten Sie das nicht.
Vielleicht möchten Sie lieber mit einer Person sprechen,
die nicht im CJD arbeitet.
Dafür gibt es im CJD die Ombuds-Person.
Das bedeutet so viel wie: Vertrauens-Person.
Die Ombuds-Person für das CJD heißt Ellen Best.
Ellen Best arbeitet unabhängig.
Das CJD darf ihr keine Vorgaben machen.
Ellen Best hilft Ihnen und berät Sie,
wenn Sie einen Hinweis geben wollen.
Ellen Best leitet den Hinweis an das CJD weiter,
wenn Sie das möchten.
Wer kann Hinweise an die Ombuds-Person geben?
Jede Person kann einen Hinweis geben.
Ein Hinweis ist eine Information über ein Fehl-Verhalten.
Fehl-Verhalten bedeutet:
Jemand tut etwas Verbotenes
oder jemand handelt unehrlich.
Dabei verstößt die Person gegen Gesetze
oder gegen Regeln im CJD.
Welche Hinweise können Sie geben?
Alle Hinweise über Fehl-Verhalten sind wichtig.
Bitte sagen Sie uns,
wenn eine Person gegen Regeln oder Gesetze verstößt.
Die Person kann ein Kollege sein oder ein Chef.
Die Person kann auch ein Partner von dem CJD sein.
Achtung: Hinweisgeber müssen immer ehrlich sein.
Hinweisgeber dürfen keine falschen Gerüchte verbreiten.
Hinweise dürfen keine Beschimpfungen sein.
Das sind Beispiele für Fehl-Verhalten:
- Bestechung
Zum Beispiel: Jemand gibt einer Person Geld,
damit die Person etwas tut.
Oder jemand nimmt Geld von einer Person. - Betrug
Zum Beispiel: Ein Mitarbeiter nimmt Geld von dem CJD.
Das Geld gehört dem Mitarbeiter nicht. - Interessen-Konflikte
Zum Beispiel: Ein Mitarbeiter achtet auf seine privaten Vorteile
und weniger auf die Anliegen von dem CJD. - Sexuelles Fehl-Verhalten
Zum Beispiel: Ein Kollege berührt eine Person
und die Person möchte das nicht. - Diskriminierung
Das ist eine Benachteiligung.
Jemand behandelt eine Person schlechter als andere Personen. - Verletzung des Datenschutzes
Zum Beispiel: Jemand gibt private Daten von einer Person weiter. - Verletzung von Menschen-Rechten
Zum Beispiel: Eine Person darf nicht ihre Meinung sagen. - Umwelt-Verschmutzung
Bitte geben Sie uns auch dann einen Hinweis:
- wenn Sie glauben,
ein Fehl-Verhalten wird in der Zukunft stattfinden. - wenn jemand ein Fehl-Verhalten verstecken will.
Die Ombuds-Person nimmt alle Hinweise ernst.
Aber: Die Ombuds-Person ist nur für schwere Verstöße zuständig.
Sie ist nicht zuständig für Streit zwischen Kollegen
oder für Unzufriedenheit mit der Arbeit.
Für diese Anliegen gibt es die Beschwerde-Stelle im CJD.
Hier finden Sie die Beschwerde-Stelle:
Wie bleiben Sie anonym?
Vielleicht wollen Sie einen anonymen Hinweis geben.
Anonym bedeutet: Sie nennen uns Ihren Namen nicht.
Wir wissen dann nicht,
wer den Hinweis geschrieben hat.
So bleiben Sie anonym:
- Schreiben Sie den Hinweis nicht von einem Computer vom CJD.
- Geben Sie die Adresse von der Hinweisgeber-Seite direkt ein.
Klicken Sie nicht auf einen Link zu der Hinweisgeber-Seite. - Schreiben Sie keine persönlichen Daten in den Bericht.
Zum Beispiel: Schreiben Sie nicht Ihren Namen
oder Ihren Geburtstag.
Bitte denken Sie daran:
Die Ombuds-Person kann Ihnen am besten helfen,
wenn Sie Ihren Namen und Ihre Kontakt-Daten nennen.
Wenn Sie das nicht möchten,
dann erfährt das CJD Ihren Namen nicht.
Wie geben Sie einen Hinweis und was passiert danach?
1. Hinweis schreiben und abschicken
Sie schreiben Ihren Hinweis in das Kontakt-Formular
und schicken den Hinweis ab.
Bitte beschreiben Sie Ihre Beobachtungen sehr genau.
Sie können auch Fotos oder andere Unterlagen schicken.
Vielleicht wissen weitere Menschen von dem Fehl-Verhalten.
Dann schreiben Sie die Namen von den Menschen dazu.
Der Hinweis erreicht die Ombuds-Person.
Die Ombuds-Person schreibt Ihnen:
Der Hinweis ist angekommen.
Dafür hat die Ombuds-Person sieben Tage Zeit.
2. Prüfung und Weiterleitung
Die Ombuds-Person prüft den Hinweis.
Sie prüft: Ist die Hinweisgeber-Stelle zuständig?
Vielleicht braucht die Ombuds-Person mehr Informationen.
Dann meldet sie sich bei Ihnen.
Wenn Sie damit einverstanden sind,
dann leitet die Ombuds-Person den Hinweis an das CJD weiter.
Das CJD kann dann nach einer Lösung suchen.
3. Rückmeldung über weitere Schritte
Die Ombuds-Person informiert Sie über den Fortschritt.
Sie schreibt Ihnen, was das CJD ändern wird.
Dafür hat die Ombuds-Person drei Monate Zeit.
Sie ist in dieser Zeit immer Ihre Ansprech-Person.
Wie schützt das CJD betroffene Personen?
Zu den betroffenen Personen zählen:
- Hinweisgeber und
- Personen, um die es bei dem Hinweis geht.
Das CJD hält sich streng an den Datenschutz
und behandelt Hinweise vertraulich.
Ein Hinweisgeber darf keine Nachteile haben,
weil er einen Hinweis gibt.
Welche anderen Melde-Stellen gibt es?
Wenn Sie einen Hinweis geben möchten,
dann kann Ihnen die Ombuds-Person am schnellsten helfen.
Aber: Sie dürfen sich auch an eine andere Stelle wenden.
Diese Melde-Stellen gibt es in Deutschland:
- Hinweisgeber-Stelle vom Bundesamt für Justiz (BfJ)
- Hinweisgeber-Stelle von der BaFin (Bundes-Anstalt für Finanz Dienstleistungs-Aufsicht)
- Hinweisgeber-Stelle von dem Bundes-Kartell-Amt
Diese Meldestelle gibt es in Europa:
Meldungen mit der Post
Sie können Ihren Hinweis auch als Brief schicken.
Bitte schicken Sie den Brief an:
CJD e. V.
Ombuds-Person
Teckstraße 23
73061 Ebersbach/Fils
Kein Raum für Missbrauch
Das CJD unterstützt die Aktion: Kein Raum für Missbrauch.
Dabei geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen.