Sozialpädagogisch Betreutes Wohnnen - SBW
- Zugangsvoraussetzungen
- Antrag beim Jugendamt und Bewilligung der Maßnahme/Hilfeplanung
- Rechtsgrundlage
- SGB VIII §§ 27, 34 ff.
- Zielgruppe
- Koedukativ ab ca. 16 Jahren
- Maximale Teilnehmerzahl
- 5 / 1 frei
Das SBW richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige (Mädchen und Jungen ab ca. 16 Jahren), die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, in der Regel in der vorberuflichen, beruflichen oder fachschulischen Ausbildung stehen und aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation im Rahmen der weitergehenden Verselbstständigung eine sozialpädagogische Betreuung benötigen.
Die Jugendlichen wohnen gemeinsam in einer Fünfer-WG, wo sie erlernen unabhängig für sich zu sorgen, mit Geld umzugehen, Behördengänge wahrzunehmen und ihre beruflichen Pläne zu verfolgen. Eine pädagogische Fachkraft steht ihnen auf dem Weg zur Selbstständigkeit zur Seite.