Legasthenieförderung
- Zugangsvoraussetzungen
- Schüler des Internats
- Rechtsgrundlage
- § 35a SGB VIII
- Zielgruppe
- Legastheniker
Im Legastheniezentrum werden Kinder und Jugendliche mit unterschiedlich stark ausgeprägten Lese-und Rechtschreibproblemen unterstützt. Die Jugendlichen kommen an allen Schultagen in unsere Betreuung. Sie arbeiten dann im Einzel- oder Kleingruppensetting an ihren individuellen Problemlagen. Durch die wachsende persönliche Beziehung zwischen Jugendlichen und Mitarbeitern wird es möglich, Ängste und frustrierende Erlebnisse aufzuarbeiten, die durch Lese- und Rechtsschreibschwächen entstanden sind. Somit können seelische Beeinträchtigungen verhindert bzw. abgebaut werden. Die intensive Verzahnung des Legastheniezentrums mit dem Internat und der Schule machen eine interdisziplinäre Arbeit möglich. Besonders bei der Umsetzung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen und flankierenden Hilfestellungen innerhalb der Schule wird es offensichtlich, wie wichtig der kollegiale Umgang der drei Bereiche ist. Diese sehr intensive Vernetzung ist das Alleinstellungsmerkmal unserer Schule. So ist es möglich, dass die Jugendlichen im Sinne der Eingliederungshilfe nach SGB VIII einen ihren eigen Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss erreichen.