Intensivwohngruppe "Gartenhaus"
- Zugangsvoraussetzungen
- Entscheidung über KJHG § 36
- Rechtsgrundlage
- §§ 27 ff(34,35a,42) SBG VIII
- Zielgruppe
- Jungen im Alter von 11 - 16 Jahre
- Kosten
- getragen
- Maximale Teilnehmerzahl
- 7 / 1 frei
Die Intensivwohngruppe "Gartenhaus" ist für Jungen im Aufnahmealter zwischen 11 - 16 Jahren ausgelegt, welche auffällige Verhaltensstörungen im sozialen wie auch im emotionalen Bereich zeigen. Der pädagogische Alltag mit seiner klaren
Tagesstrukturierung und –gestaltung, ist geprägt durch die Förderung von Mit- und Eigenverantwortung. Ferner sollen gemeinsam mit den Bewohnern soziale Defizite aufgearbeitet und angemessene Beziehungsgestaltungsmuster eingeübt werden. Die Vermittlung von gesellschaftlichen Normen und Werten ist ebenfalls ein Anliegen.
In der Regel bleibt für die Bewohner der Kontakt zur Herkunftsfamilie und dem bisherigen sozialen Umfeld bestehen, da in den meisten Fällen die Rückführung in die Herkunftsfamilie geplant wird. Daher nimmt die Elternarbeit einen besonderen Stellenwert ein.
Schwerpunkte der Arbeit:
- Individualpädagogik: Anerkennung und Förderung der Integrität und Autonomie der Bewohner
- Freizeit- und Erlebnispädagogik: Erlernen von sozialen, kreativen und kommunikativen Handlungskompetenzen
- Elternarbeit
Die Beschulung erfolgt je nach Bedarf an den ortsansässigen Regelschulen oder der Lachsbachschule mit den Förderschwerpunkten L, E und S.