Flexible Hilfen
- Zugangsvoraussetzungen
- Vermittlung durch das örtliche Jugendamt, das örtliche Sozialamt
- Rechtsgrundlage
- SGB VIII; §34; §35a; §41; §42; SGB XII; §53
- Zielgruppe
- Jugendliche, Menschen mit Behinderung
- Kosten
- getragen
Flexible Hilfen
Ambulant betreutes Wohnen, personenzentrierte Hilfen für Jugendliche ab 16 Jahre und Menschen mit Behinderung im Rahmen der Jugendhilfe und/ oder der Eingliederungshilfe
Das Alleinwohnen im eigener Wohnung, den Tag selbständig planen und strukturieren, sich selbst versorgen und trotzdem Pädagogen und eine Gleichgesinnte in greifbarer Nähe zu haben, muss kein Widerspruch sein: Viele Jugendliche und Menschen mit Behinderung sind für die vollstationären Heimgruppen nicht mehr zu motivieren, möchten das Alleinleben probieren und benötigen dennoch regelmäßige Unterstützung durch Pädagogen und/ oder Assistenzen bei zentralen Fragen ihres Lebens und ihrer Entwicklung.
Die Flexiblen Hilfen schließen die Betreuungs- und Anforderungslücke zwischen Heimalltag und einer Selbständigkeit ohne Unterstützung. Die Flexiblen Hilfen verbinden beides: Subjektiv erlebte Autonomie der zu betreuenden Menschen und eine angemessene und professionelle Begleitung und Absicherung.
Als spezielles Angebot leisten die Flexiblen Hilfen mit den personenzentrierten Komplexleistungen die inhaltliche und gruppenbezogene Arbeit einer vollstationären Heimeinrichtung, die individuelle und intensive Begleitung einer Einzelfallbetreuung und die bedarfsorientierte Niedrigschwelligkeit einer Fachleistungsstundenbetreuung.
Die Flexiblen Hilfen sind ein Beratungs-, Betreuungs- und Verselbständigungsangebot für Jugendliche und Erwachsene ab dem 16 Lebensjahr.
Wichtige Elemente sind dabei:
- Individualpädagogische Begleitung
- Krisenintervention,
- gruppenpädagogische Prozessbegleitung
- Erwerb sozialer Kompetenzen
- Begleitung von Schul- und Berufsausbildung, Arbeit und Beschäftigung
- Erwerb lebenspraktischer Kompetenzen