Differenziertes Jugendwohnen (Rehabilitation)
- Zugangsvoraussetzungen
- Reha-Beratung durch die Agentur für Arbeit
- Rechtsgrundlage
- §35 SGB IX
- Dauer/Laufzeit
- nach Bedarf
- Kosten
- getragen
Das CJD Wolfsburg bietet den lern- und psychisch behinderten TN aus den verschiedenen Maßnahmen das „Differenzierte Jugendwohnen“ als ein Wohn-, Betreuungs- und Verselbständigungsangebot an.
Die Intensität der Betreuung und Begleitung richtet sich nach dem individuellen Grad der Selbständigkeit des Teilnehmers. Mit seinen verschiedenen Wohn- und Verselbständigungsangeboten ermöglicht das Differenzierte Jugendwohnen sowohl das Wohnen in einem Gruppenrahmen (übersichtlich gegliederte Hausgemein-schaft), als auch in kleinen Wohneinheiten zur Verselbständigung, in externen Kleinst-Wohngruppen (2 junge Menschen) und Einzelwohnungen.
Zielgruppe
Das „Differenzierte Jugendwohnen“ richtet sich an die Zielgruppe der lern- und psychisch behinderten Teilnehmer, die über den sonderpädagogischen Förderungsbedarf hinaus einen weiteren spezifischen Förderbedarf haben. Es handelt sich hierbei vor allem um junge Menschen mit einer psychischen Behinderung oder Lernbehinderung, mit gleichzeitiger sozialer Benachteiligung.