Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
Nach dem neuen Konzept sind die BvB komplexe berufsorientierende und -vorbereitende, sozialpädagogisch unterstützte Qualifizierungsvorhaben.
Zur Zielgruppe der Maßnahmen zählen
Noch nicht berufsreife Jugendliche
Junge Menschen mit Lernbeeinträchtigung
Un- und Angelernte
Sozial Benachteiligte
Menschen mit Migrationshintergrund
Jugendliche, denen die Aufnahme einer Ausbildung nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch eine weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden soll.
Dauer der Maßnahme
- maximal 10 Monate
- für Teilnehmer mit Behinderung – maximal 18 Monate
Zu den allgemeinen Grundsätzen der Durchführung gehören
Eignungsanalyse und Qualifizierungsplanung
Kontinuierliche Bildungsbegleitung
Individualisierung und Binnendifferenzierung
Flexibilität und Durchlässigkeit
Elemente der Förderstruktur
Um eine auf die Bedürfnisse der zu fördernden Jugendlichen zugeschnittene Qualifizierung zu ermöglichen, beinhaltet die Förderstruktur nachfolgend beschriebene Elemente:
Die Eignungsanalyse erfasst die fachlichen, methodischen, sozialen und persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die individuelle Motivation und stellt die Grundlage für die Qualifizierungsplanung dar.
Die Umsetzung der Qualifizierungsplanung liegt während des gesamten Qualifizierungsverlaufes - in Absprache mit der Beratungsfachkraft - in der Verantwortung des Bildungsbegleiters.
Individualisierung, Flexibilisierung und Durchlässigkeit in einem standardisierten System berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen sind hierbei Maßstab. Inhalte der Qualifizierungsangebote orientieren sich an bestehenden Ausbildungsordnungen sowie an Ausbildungsregelungen für junge Menschen und vermitteln realitätsnahe berufliche Erfahrungen. Förder- und Qualifizierungssequenzen sind Grundlage individueller Qualifizierungsverläufe und damit ein Instrument der Binnendifferenzierung. Sie beinhalten berufsübergreifende Grundqualifikationen oder Teile einer Berufsausbildung und bereiten damit gezielt auf eine Berufsausbildung vor. Während der Maßnahme werden insbesondere gefördert:
Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, aber auch Selbstbild, Selbsteinschätzung, Wertehaltung)
Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit)
Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösung, Arbeitsorganisation, Lernfähigkeit, Einordnung und Bewertung von Wissen)
Lebenspraktische Fertigkeiten (z.B. Umgang mit Behörden, Umgang mit Geld, Hygiene, Tagesstruktur, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Ämtern, Einkauf, Selbstversorgung, Erscheinungsbild, Freizeitgestaltung)
Interkulturelle Kompetenzen (Sprachkompetenz, Verständnis und Toleranz für andere Kulturen u.a. auch Religions-, und Geschichtskenntnisse, Umgang mit fremden/ungewohnten Verhaltensweisen, Traditionen, Erscheinungsformen)
IT- und Medienkompetenz (z.B. Fähigkeiten im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken)
Abgestimmt auf die unterschiedlichen Zielgruppen werden vorhandene Kompetenzen gefördert und Defizite abgebaut, um einen möglichst schnellen und dauerhaften Einstieg in Ausbildung oder Arbeit zu erreichen.
Die Förderung von Schlüsselkompetenzen beinhaltet auch die Beseitigung formaler Hürden (Hauptschulabschluss), die der Aufnahme einer Ausbildung bzw. Beschäftigung entgegenstehen. Das Konzept beinhaltet verschiedene, auf den Einzelfall abgestimmte Qualifizierungsebenen. Dazu zählen die:
Eignungsanalyse
Grundstufe (Kernelement „Berufsorientierung/Berufswahl“)
Förderstufe (Kernelement „berufliche Grundfertigkeiten“, nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses)
Übergangsqualifizierung (Kernelemente: „ berufs- und betriebsorientierte Qualifizierung“)