außerschulische Hausaufgabenhilfe
- Zugangsvoraussetzungen
- Rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebende schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund
- Rechtsgrundlage
- Hausaufgabenhilfe-Richtlinie (HR) vom 21.06.2010
- Dauer/Laufzeit
- ein Schuljahr/ Verlängerung um ein Jahr (Hauptschule)
- Maximale Teilnehmerzahl
- 10 / 10 frei
Die Außerschulische Hausaufgabenhilfe fördert die sprachliche Integration von rechtsmäßig und dauerhaft in Bayern lebenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Sie ergänzt die bereits bestehenden schulischen Sprachförderungsmaßnahmen, wenn ein weiterer Bedarf an Deutschförderung notwendig ist und von der Schule bestätigt wird.
Die Förderung erfolgt jeweils für ein Schuljahr; eine Verlängerung ist einmalig bei Besuch der Hauptschule möglich.