Ausbildung Fachinformatiker / Fachinformatikerin für Systemintegration
Das Berufsbildungswerk des CJD Dortmund hat den gesellschaftlichen Auftrag, junge Menschen mit Behinderungen beruflich und sozial, dauerhaft zu rehabilitieren.
Sie erlangen durch das Zusammenwirken der unterschiedlichen Fachabteilungen berufliche Handlungsfähigkeit und werden in den 1. Arbeitsmarkt eingegliedert. Damit werden sie zur unabhängigen Lebensführung und Teilhabe in der Gesellschaft befähigt.
Details im Überblick
Angebotsart | |
Zielgruppe | |
Rechtsgrundlage(n) | - |
Kostenübernahme | |
Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Am Oespeler Dorney 41-65 44149 Dortmund
Am Oespeler Dorney 41-65 44149 Dortmund
Am Oespeler Dorney 41-65 44149 Dortmund
Am Oespeler Dorney 41-65 44149 Dortmund
Beschreibung
Fachinformatiker/-innen setzen fachspezifische Anforderungen in komplexe Hard- und Softwaresysteme um. Sie analysieren, planen und realisieren informations- und telekommunikationstechnische Systeme. Sie führen neue oder modifizierte Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik ein.
Kunden und Benutzern stehen sie für die fachliche Beratung, Betreuung und Schulung zur Verfügung. Typische Einsatzgebiete in der Fachrichtung Systemintegration sind zum Beispiel Rechenzentren, Netzwerke, Client/Server-Systeme, Festnetze oder Funknetze.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Systemintegration...
- konzipieren und realisieren komplexe Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik durch Integration von Hard- und Softwarekomponenten,
- installieren und konfigurieren vernetzte informations- und telekommunikationstechnische Systeme,
- nehmen Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik in Betrieb,
- setzen Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle ein,
- beheben Störungen durch den Einsatz von Experten- und Diagnosesystemen,
- administrieren informations- und telekommunikationstechnische Systeme,
- präsentieren Systemlösungen,
- beraten und schulen Benutzer.
Zugangsvoraussetzungen
Anmeldung über die Reha-Berufsberatung der Agentur für Arbeit
Rechtsgrundlage: §4 BBiG
Dauer/Laufzeit: 36 Monate
Kosten: getragen