Ambulante erzieherische Hilfen
- Rechtsgrundlage
- § 27 SGB VIII ff
- Zielgruppe
- Kinder, Jugendliche und deren Familien
- Dauer/Laufzeit
- nach Hilfeplan
- Kosten
- getragen
Mit den ambulanten erzieherischen Hilfen entsprechend § 27 SGB VIII ff werden differenzierte Leistungen angeboten, um auf spezielle Problemlagen von Kindern und Jugendlichen un deren Familien reagieren zu können. Mit den ambulanten Erziehungshilfen unterstützen die CJD MitarbeiterInnen Familien in ihrem häuslichen bzw. sozialen Lebensumfeld. Gemeinsam mit denFamilien und dem zuständigen Jugendamt werden individuelle, für alle Beteiligen tragbare und flexible Lösungen entwickelt.