Berufliche Bildung, Berufliche Rehabilitation, Arbeitsmarktpolitik
 

Die Finanzierung

Vorwiegend werden die Angebote der beruflichen Bildung aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen* finanziert, aber auch von der Rentenversicherung und den Berufsgenossenschaften.

Ohne die zusätzliche Unterstützung durch Ministerien auf Landesebene, die Kommunen und den Europäischen Sozialfonds wäre diese umfangreiche Arbeit jedoch nicht zu leisten.

Aber auch dann bleiben manche Angebote und Projekte oft auf Spenden angewiesen.
 
* Optionskommunen:
Die Inhalte des Sozialgesetzbuches (SGB) II werden in der Regel über Arbeitsgemeinschaften zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen umgesetzt. Darüber hinaus gibt es bundesweit 69 mal die Möglichkeit, dass die Umsetzung des SGB II allein in Zuständigkeit der Kommune erfolgen kann, in diesem Falle spricht man von Optionskommune.