Spenden & Stiften
Deutscher Spendenrat
Als Mitglied des Deutschen Spendenrats e. V. hat das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD) die Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrats e. V. unterzeichnet und verpflichtet sich damit, die Regeln des Spendenrats einzuhalten. Weitere Informationen unter www.spendenrat.de.
Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates e. V.:
Wir sind durch Bescheid des Finanzamtes Göppingen vom 03.08.2011, Steuernummer 63089/00535 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken - im Sinne der §§ 51 ff. AO - dienend anerkannt. Zur Erreichung größerer Transparenz und damit zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit beim Spenden verpflichten wir uns, über die Einhaltung des geltenden Rechts hinaus zur Beachtung folgender Regeln:
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Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
- Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
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Wir verpflichten uns, allgemein zugängliche Sperrlisten und Richtlinien zum Verbraucherschutz zu beachten.
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Wir werden den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen unterlassen.
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Die Prüfung unserer Buchführung, unseres Jahresabschlusses und Lageberichtes, sowie unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinien des Institutes für Wirtschaftsprüfer (IdW) e. V. Der Abschlussprüfer hat die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, entsprechend zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten.
- Spätestens bis zum 30.9. des Folgejahres stellen wir einen für die Öffentlichkeit bestimmten Bericht fertig, der zumindest folgende Bestandteile enthält:
- gegliederte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben mit Bestätigungsvermerk gemäß Ziff. 5 unter Berücksichtigung der Leitlinien für die Buchhaltung spendensammelnder Organisationen des Deutschen Spendenrates e.V. vom 8.6.1999
- Erläuterung von Bereichen, in denen Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen gezahlt werden
- Erläuterung der Behandlung von projektgebundenen Spenden
- Hinweis darauf, ob Spenden an andere Organisationen weitergeleitet werden und ggf. in welcher Höhe
- Hinweis auf die Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrats e. V.
- Wir verpflichten uns, den Anforderungen dieser Selbstverpflichtung genügenden Bericht gegen Erstattung der Selbstkosten auf Wunsch an jedermann zu versenden.








