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Reha-Ausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Küche - Stuttgart

Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen Küche bereiten einfache Gerichte zu und richten sie an. Sie organisieren Arbeitsabläufe in der Küche, stellen Speisepläne auf, kaufen Zutaten ein und lagern sie fachgerecht. Sie arbeiten mit moderner Küchentechnik und verfügen über Fachkenntnisse in Ernährung und Hygiene.

Details im Überblick

Angebotsart
Zielgruppe
Rechtsgrundlage(n)
Kostenübernahme -
Ambulantes Angebot Ja
Verbund

Standort

CJD Stuttgart Wiener Straße 260 70469 Stuttgart

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Ihre Ansprechpersonen

Maria Silvano

Wiener Straße 260 70469 Stuttgart

Beschreibung

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Köchin/Koch. Im Unterschied dazu stehen praktische Tätigkeiten stärker im Vordergrund. Fachpraktiker/Fachpraktikerinnen Küche finden Beschäftigung in Wohn-, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Kur- und Reha-Kliniken, Betrieben der Gastronomie und Hotellerie.

Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Ausbildung erfolgt nach besonderen Regeln für Menschen mit Behinderung. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt. 

Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung 

  • Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung 
  • Psychologische Begleitung
  • Individueller Stütz- und Förderunterricht 

Die Unterbringung kann bei diagnostizierter ASS (Autismus-Spektrum-Störung) in der Jugendhilfewohngruppe des CJD erfolgen. 

Was ermöglicht die Reha-Ausbildung? 

Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung. 

Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen? 

Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung. 

Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung? 

Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.

Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.

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